Für alle Wasserfassungen des Zweckverbands Wasserversorgung Ostalb wurden in der Vergangenheit rechtskräftig Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Dies garantiert, dass unser Wasserdargebot auch für künftige Generationen geschützt wird.
In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 2350 rechtskräftig festgesetzte Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von 9.400 km² zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung. Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) dient dem Schutz von Rohwässern in Wasserschutzgebieten vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge aus der Landbewirtschaftung.
Je nach Schutzzone gelten für die Landwirtschaft Einschränkungen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung zum Beispiel in Form von Verboten zurAusbringung von Jauche, Gülle, Klärschlamm und Pflanzenschutzmitteln. In Nitratproblem- und Sanierungsgebieten und in Pflanzenschutzsanierungsgebieten gelten zusätzliche Einschränkungen. Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist § 45 Wassergesetz für Baden-Württemberg sowie § 51 Wasserhaushaltsgesetz.
Welche Einschränkung für Bewirtschaftung und Bebauung von Grundstücken im Bereich eines Wasserschutzgebietes gelten, ist im Detail in der Wasserschutzgebietes Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO).
Die Abgrenzung aller Wasserschutzgebiete in Baden-Württemberg und die des Zweckverbands Wasserversorgung Ostalb können auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg (LUBW) unter der Rubrik Kartendienst abgerufen werden.
Legende:
Gelbe Bereiche - Wasserschutzzone II
Grüne Bereiche - Wasserschutzzone III
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Gelbe Bereiche - Wasserschutzzone II
Grüne Bereiche - Wasserschutzzone III
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Gelbe Bereiche - Wasserschutzzone II
Grüne Bereiche - Wasserschutzzone III
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Gelbe Bereiche - Wasserschutzzone II
Grüne Bereiche - Wasserschutzzone III